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Press Release

Publisher: Sterr-Kölln & Partner GbR

Frische Brise für Investoren

- Windkraft in Frankreich im Jahr 2009 durch den gestiegenen anfänglichen Tarif und die Befreiung von der Gewerbesteuer noch attraktiver!

Paris/Freiburg (iwr-pressedienst) - Seit 29.12.2008 ist in Frankreich das neue Tarifdekret für Windstrom in Kraft, nachdem das bisherige wegen eines Formfehlers außer Kraft gesetzt worden war. Das neue Tarifdekret steht in Bezug auf Einspeisetarif und Indexmodalitäten seinem Vorgänger in nichts nach. Projektentwickler und Investoren können wieder auf verlässliche gesetzliche Regelungen bauen.

Nach dem nun gültigen Dekret erhalten Windenergieanlagen, für die in 2009 ein Stromkaufvertragsantrag gestellt wird, eine anfängliche Vergütung von 8,61 Ct/kWh (nach 8,34 Ct/kWh bei Antrag in 2008). "Die Unsicherheit seit der Ungültigkeitserklärung des vorigen Tarifdekrets ist jetzt beendet. Die neuen Regelungen unterstreichen das erklärte Ziel, Windenergie in Frankreich weiter auszubauen. Wir freuen uns, dieses Signal an Investoren weitergeben zu können" erklärt Sibylle Weiler, Avocate à la Cour und Rechtsanwältin vom Pariser Büro erleichtert.


Investitionsanreize auch für Windenergieprojekte

Die Regierung unter Präsident Sarkozy hat zur Förderung der Wirtschaft beschlossen, alle neuen Investitionen von der Taxe Professionelle (französische Gewerbesteuer) zu befreien. Die Taxe Professionnelle ist eine Substanzsteuer, die auf alle Sachanlagen erhoben wird. Dauerhaft befreit von der Taxe Professionnelle sind Wirtschaftsgüter, die in der Zeit zwischen dem 23.10.2008 und dem 31.12.2009 angeschafft oder hergestellt wurden.

"Für die in 2009 in Betrieb gehenden Windparks ist das eine sehr gute Nachricht, denn für diese wird über die Dauer ihrer Betriebszeit keine Taxe Professionnelle anfallen" freut sich Françoise Steyer, Avocate im Büro in Paris. Die Kommunen, denen das Aufkommen aus der Taxe Professionnelle zusteht, erhalten für den Ausfall einen Ausgleich von der Zentralregierung. Für Unternehmen mit mehr als 7,6 Mio. € Jahresumsatz bleibt allerdings die Cotisation Minimale (Mindeststeuer) von 1,5 % des Deckungsbeitrages unverändert bestehen.

Das deutsch-französische Beraterteam von Sterr-Kölln & Partner informiert Sie gerne über die aktuellen Rahmenbedingungen in Frankreich und begrüßt Sie vom 16.-19.3. 2009 auf der EWEC in Marseille am Stand Nr. 2462, Halle 2.

Sterr-Kölln & Partner ist ein interdisziplinäres Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen mit Büros in Freiburg, Berlin und Paris. Ihre Schwerpunkte hat die Kanzlei in den Bereichen "Erneuerbare Energien" und "Energieeffizienz". Dabei kann sie auf eine über zwölfjährige Erfahrung bauen. Die Beratungskompetenz von Sterr-Kölln & Partner wird insbesondere von international tätigen Banken, Investoren, Projektentwicklern, Herstellern und Kommunen nachgefragt.


Paris/Freiburg, den 10. März 2009


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die Sterr-Kölln & Partner GbR wird freundlichst erbeten.


Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Herr Markus Jenne,
Sterr-Kölln & Partner GbR, gerne zur Verfügung.

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